Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge auch bei ausländischen Leiharbeitnehmern
Mit Datum vom 29.06.2016 hatte das Bundessozialgericht (Az. B 12 R 8/14) darüber zu urteilen, ob bei erlaubnisloser Überlassung die Sozialversicherungspflicht des Kundenunternehmens auch dann greift, wenn es sich um einen ausländischen Leiharbeitnehmer handelt, für die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatstaat abgeführt wurden.