Kategorie: Aktuelles

Leiharbeitnehmer am Arbeitsplatz bestohlen – Haftung des Entleihers

Die Beklagte betreibt ein Restaurant. In diesem war der Kläger, ein Leiharbeitnehmer, an zwei Tagen im Jahr 2014 als Servicekraft eingesetzt. Er hinterließ seine persönlichen Gegenstände während seiner Arbeitszeit in einem Mitarbeiterraum, der sich außerhalb der Gasträumlichkeiten befand. Der einzige Schlüssel für diesen Raum hing im Küchenbereich des Restaurants. Aus dem Mitarbeiterraum wurden persönliche Gegenstände von acht Mitarbeitern, darunter auch solche des Klägers und zwar Auto- und Wohnungsschlüssel sowie sein Handy entwendet.

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BAG weist Klage zur Tarifunzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit als unzulässig ab

Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat heute in einem Verfahren zur Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für Tarifverträge der Zeitarbeit für die Jahre 2003 bis 2006 die Rechtsbeschwerde des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Seine Anträge seien unzulässig. Gegen diese endgültige Entscheidung könnte der Kläger nur mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Zu der Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften hat das BAG deshalb nicht entschieden. Es bleibt daher bis auf weiteres in der Sache bei dem Beschluss der Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, das die Tarifzuständigkeit von ver.di bejaht und zu den anderen Gewerkschaften nicht entschieden hatte. In einem anderen Verfahren hat das LAG Hessen jedoch auch die Tarifzuständigkeit der IG Metall bejaht.

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