BAG lässt Höchstüberlassungsdauer vom EuGH in puncto Betriebsübergang präzisieren
Mit Beschluss vom 01.10.2024 – 9 AZR 264/23 (A) setzte das BAG das laufende Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, welche Höchstüberlassungsdauer bei einem Betriebsübergang gelten solle.
In der Pressemitteilung des BAG heißt es hierzu: „Die Beklagte gehört einer Unternehmensgruppe an, die ua. Sanitärarmaturen herstellt. Als Unternehmen für Logistik unterhält die Beklagte am Ort der Produktionsstätte einen Betrieb, in dem die Produkte verpackt, gelagert und für den Transport vorbereitet werden. Die vormals von dem Produktionsunternehmen als Betriebsteil selbst geführte Logistik ist zum 1. Juli 2018 auf die Beklagte übergegangen. Weiterlesen