Mischbetriebe dürfen Tarifvertrag der Zeitarbeit anwenden
Mit Datum vom 12.10.2016 hat das Bundessozialgericht (Az. B 11 AL 6/15R) der Praxis der Bundesagentur für Arbeit ein Ende bereitet, wonach diese Mischbetrieben die Anwendung eines Zeitarbeit Tarifvertrags untersagte, soweit das Mischunternehmen nicht überwiegend als Verleiher tätig war.