Arbeitnehmer-Datenschutz im Jahr 2018
Ab dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wesentlich ist dabei, dass ab diesem Zeitpunkt die Unternehmen die Einhaltung des Datenschutzes nachzuweisen haben. Es findet eine Beweislastumkehr statt, wonach nicht der Betroffene, den Eintritt eines Schadens beweisen muss sondern das Unternehmen, welches seine personenbezogenen Daten verarbeitet, nachzuweisen hat, alle Bestimmungen zum Schutz seiner Daten eingehalten zu haben. Grundvoraussetzung ist dafür in erster Linie, die Bestimmungen zu kennen und über die technischen Möglichkeiten zur Einhaltung zu verfügen.