Befristung des Arbeitsvertrags wegen befristeter Aufenthaltserlaubnis möglich?
Befristung des Arbeitsvertrags wegen befristeter Aufenthaltserlaubnis möglich?
Die Beschäftigung von EU-Ausländern, also Angehörigen von Drittstaaten die kein Mitgliedsland der EU sind, ist nicht erst relevant seitdem viele Geflüchtete in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Ist ihnen eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erteilt worden, so geschieht dies meist befristet.
Fraglich ist dabei, ob auch der Arbeitsvertrag befristet werden kann, da ohne eine Aufenthaltserlaubnis bzw. deren Verlängerung, eine Beschäftigung von Drittstaatern untersagt ist. Weiterlesen