Höchstüberlassungsdauer nach TV LeiZ – Gilt sie oder gilt sie nicht?
Von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, kann mittels Tarifvertrag der Einsatzbranche abgewichen werden. Hiervon hat die Metall- und Elektroindustrie Gebrauch gemacht und in ihrem TV-LeiZ eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten vereinbart.
Bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer werden die Verträge zwischen Arbeitnehmer und Verleiher sowie Entleiher und Verleiher unwirksam und es wird ein Arbeitsverhältnis zwischen eingesetztem Arbeitnehmer und Entleiher gesetzlich konstruiert. Weiterlesen