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Ab 01.01.2025 ersetzt Textform die Schriftform beim Überlassungsvertrag

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) tritt am 01.01.2025 in Kraft und sieht unter anderem Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor. Demnach können Überlassungsverträge, die nach dem Inkrafttreten geschlossen werden, auch in Textform abgefasst sein, was z.B. E-Mail oder Fax umfasst.

Das stellt eine starke Erleichterung der Verwaltung dar, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass alle anderen Vorschriften, die für den Vertragsabschluss gelten, weiterhin Bestand haben.

 

Christiane Höppner

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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