Einheitlicher Tarifvertrag bringt Klarheit für die Zeitarbeit
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 tritt der neue GVP/DGB-Tarifvertrag in Kraft. Er ersetzt die bislang getrennt geltenden Tarifwerke von BAP/DGB und iGZ/DGB. Für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Beschäftigten bringt die Reform mehr Einheitlichkeit – aber auch Anpassungsbedarf in der Praxis.
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