Autor: Christiane Höppner

Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch Entleiher mittels Vereinbarung im AÜV wirksam

Die Subsidiärhaftung des Entleiher nach § 28e Abs. 3 SGB IV für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist hinlänglich bekannt. Unbekannt ist hingegen häufig, wie dem rechtssicher vorgebeugt werden kann.

Das OLG Koblenz hatte in seinem Urteil vom 09.06.2020 (Az. 3 U 762/19) Gelegenheit, eine vertragliche Variante im Überlassungsvertrag zu prüfen. Entleiher und Verleiher hatten darin vereinbart, dass lediglich 70 % der Überlassungsvergütung an den Verleiher gezahlt wird. Die übrigen 30 % führte der Entleiher an die Krankenkasse direkt ab. Weiterlesen

Kein Einsatz Drittstaatenangehöriger als Leiharbeitnehmer – notwendig oder überholt?

Das deutsche Recht sieht für Angehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören eine Palette an Möglichkeiten vor, am deutschen Arbeitsmarkt teilzunehmen.

 

Ausdifferenziert nach Qualifikation der Zuwanderer, dem Hintergrund der Tätigkeiten, der Dauer oder der Besonderheit der Berufsgruppe, enthalten Aufenthaltsgesetz und die hierzu erlassene Beschäftigungsverordnung eine Vielzahl an verschiedenen Varianten, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilweise ohne das die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung hierzu erteilen muss.

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Müssen bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen Urlaubsstunden berücksichtigt werden?

Bislang sieht der Tarifvertrag der Zeitarbeit (mutmaßlich handelt es sich um den iGZ/DGB-TV) vor, dass Mehrarbeitszuschläge ab der 185. Stunde gezahlt werden (in einem Monat mit 23 Arbeitstagen). Hierhinein zählen die tatsächlich erbrachten Stunden, Urlaubsstunden, die im betreffenden Monat genommen wurden, blieben unberücksichtigt. Es war daher praktisch kaum möglich, in einem Monat mit Urlaub, Mehrarbeitszuschläge zu erhalten. Weiterlesen

Abweichung vom Gleichstellungsgebot durch Tarifvertrag der Zeitarbeit

Mit Datum vom 16.10.2019 (Az. 4 AZR 66/18) entschied das BAG, vom gesetzlichen Equal-Pay Grundsatz könne mittels Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche nur dann wirksam abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag vollständig in Bezug genommen wird. Abweichungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers dürfen nicht erfolgen. Im Urteil heißt es weiter: „Unschädlich sind lediglich vertragliche Regelungen über Gegenstände, die tariflich nicht geregelt sind oder die zugunsten des Arbeitnehmers von den tariflichen Bestimmungen abweichen.“ Weiterlesen

Keine Vermittlungsprovision bei Kündigung durch Personaldienstleister

Das Amtsgericht Berlin Schöneberg hatte den Fall einer Klage auf Vermittlungsprovision zu entscheiden, bei dem die Klägerin als Verleiherin Provision von ihrem Kunden forderte, nachdem dieser den zuvor überlassenden Mitarbeiter eingestellt hatte.

Vorausgegangen war der Einstellung indes, dass die Verleiherin dem Mitarbeiter fristlos gekündigt hatte, da sie vermutete, er habe seinen Urlaub eigenmächtig angetreten. Vorab fragte sie bei ihrem Kunden nach, ob dieser Kontakt zu dem Mitarbeiter habe, da sie ihn nicht erreichen konnte. Der Kunde gab die Aussage des Mitarbeiters weiter, er habe Urlaub.   Weiterlesen

Vermittlungsprovision nur bei wirksamen Überlassungsvertrag

Bekanntlich meint der Gesetzgeber, das Arbeitsverhältnis bei einem Entleiher sei dem bei einem Verleiher stets vorzugswürdig, weshalb der Verleiher die Übernahme von Mitarbeitern durch den Entleiher nicht verhindern darf. Zur Kompensation seines Verlustes darf der Verleiher jedoch eine angemessene Vermittlungsprovision vereinbaren.

Über die Wirksamkeit einer solchen Klausel hatte das Landgericht Berlin (Urteil vom 02.07.2019 – 88 O 146/18) zu entscheiden. Weiterlesen

Anzahl der Leiharbeitnehmer beim Entleiher errechnet sich nach den besetzten Arbeitsplätzen nicht nach den Arbeitnehmern

Seit der Reform des AÜG im April 2017 sieht das Gesetz vor, dass Leiharbeitnehmer bei der Festlegung der Beschäftigtenanzahl im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung (Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, etc.) dann mitzuzählen sind, wenn ihre Einsatzdauer sechs Monate übersteigt.

Offen blieb die Frage, ob sich die Einsatzdauer auf den Arbeitsplatz beim Entleiher bezog, der mit Leiharbeitnehmern besetzt ist oder auf den konkreten Leiharbeitnehmer. Weiterlesen