Schriftformerfordernis des Überlassungsvertrags endlich abgeschafft – „Schriftform light“ beim Arbeitsvertrag
I.
Nachdem § 12 Abs. 1 Satz AÜG, wonach der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher zwingend der Schriftform bedarf, jahrzehntelang den Alltag der Personaldienstleistung erschwerte, gehört diese anachronistische Anforderung nun bald der Vergangenheit an. Weiterlesen