Anforderungen an Entleihertarifvertrag zur Höchstüberlassungsdauer – Entscheidung des BAG zwischen 4. und 21. Kammer des LAG Baden-Württemberg steht weiter aus – neue erstinstanzliche Entscheidung schon gefällt
Unternehmen, die Zeitarbeit im großen Umfang einsetzen, hatten sich früh an die Gestaltung eines Entleihertarifvertrags gemacht, der die gesetzliche Grenze der Höchstüberlassung von 18 Monate auf ein Vielfaches erweitert. Bekanntes Beispiel ist der TV-LeiZ der Metall- und Elektroindustrie, der die Höchstüberlassungsdauer auf 48 Monate festlegte. Weiterlesen