Hilfs- und Nebenbetriebe auch dann vom Branchenzuschlagstarifvertrag Metall- und Elektro umfasst, wenn keine Inhaberidentität mit dem Hauptbetrieb besteht
Nach bisherige Rechtsprechung des BAG und herrschenden Ansicht in der Literatur, ist ein Hilfs- und Nebenbetrieb nur dann dem tariflichen Geltungsbereich des Hauptbetriebs, dem er dient zu zuordnen, wenn beide Betriebe denselben Inhaber haben.