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Urlaubsstunden fließen in die Berechnung von Überstunden ein

Mit Urteil vom 13.01.2022 – C-514/20 stellte der EuGH klar, dass eine Berechnung von Überstundenzuschlägen, die allein die erbrachten Stunden im Monat, nicht aber die Urlaubstage berücksichtigt, den Arbeitnehmer davon abhalten könnte, Urlaub zu nehmen oder zu bestimmten Zeiten zu nehmen, da dies zu einem Nachteil bei der Erhaltung von Überstundenzuschlägen führen könnte.

Diese Rechtsprechung übernahm das BAG
nun in seinem Urteil vom 16.11.2022 – 10 AZR 210/19 in dessen Leitsatz es heißt:

„Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.“

Eine Änderung in der Praxis ist anzuraten, auch wenn der iGZ-TV (noch) etwas anderes vorsieht. Erfahrungsgemäß werden solche Details, d.h. die korrekte Umsetzung der Rechtslage von der Agentur für Arbeit detailliert geprüft.

Labournet Aktion vorerst gescheitert – Arbeitsgericht Gießen hält Zeitarbeitstarifverträge für wirksam

Mit Datum vom 14.02.2018 verkündete das Arbeitsgericht Gießen (Az. 7 Ca 246/17) sein Urteil über die Klage eines Leiharbeitnehmers, der vom 1. Februar 2017 bis zum 26. Juli 2017 bei Randstad, einem großen Personaldienstleister beschäftigt war. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag BAP/DGB inkl. der abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung.

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Arbeitnehmer-Datenschutz im Jahr 2018

Ab dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wesentlich ist dabei, dass ab diesem Zeitpunkt die Unternehmen die Einhaltung des Datenschutzes nachzuweisen haben. Es findet eine Beweislastumkehr statt, wonach nicht der Betroffene, den Eintritt eines Schadens beweisen muss sondern das Unternehmen, welches seine personenbezogenen Daten verarbeitet, nachzuweisen hat, alle Bestimmungen zum Schutz seiner Daten eingehalten zu haben. Grundvoraussetzung ist dafür in erster Linie, die Bestimmungen zu kennen und über die technischen Möglichkeiten zur Einhaltung zu verfügen.

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Anforderung an die betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers

Mit Urteil vom 20.01.2017 hatte das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 2 Sa 1188/16 und 2 Sa 1805/16, 2 Sa 1188/16, 2 Sa 1805/16) über die betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers zu entscheiden.
Grundlage hierfür war die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Auftragslücke des Personaldienstleisters von drei Woche, betriebsbedingt gekündigt worden war.

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Nachforderungen des Rentenversicherungsträgers wegen CGZP-Anwendung unzulässig

Seit die CGZP-Tarifverträge für unwirksam erklärt worden sind, beschäftigt sich der Rentenversicherungsträger damit, die Beiträge auf den Differenzlohn zwischen gezahltem und tatsächlich anfallendem Equal-Pay-Lohn von den CGZP-Anwendern nachzufordern.

Bisher ging die ständige Rechtsprechung in diesem Zusammenhang davon aus, dass in diesen Fällen das sozialversicherungsrechtliche Entstehungsprinzip gilt, wonach allein die Entstehung des Lohnanspruchs und nicht etwa die tatsächlich erfolgte Auszahlung des Lohns an den Arbeitnehmer maßgeblich ist.
Das LSG Baden-Württemberg ging nun in einem vergleichbaren Fall einen anderen Weg und entschied entgegen dem Entstehungsprinzip (Urt. v. 17.05.2017 – L 5 R 1109/14).

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