Labournet Aktion vorerst gescheitert – Arbeitsgericht Gießen hält Zeitarbeitstarifverträge für wirksam
Mit Datum vom 14.02.2018 verkündete das Arbeitsgericht Gießen (Az. 7 Ca 246/17) sein Urteil über die Klage eines Leiharbeitnehmers, der vom 1. Februar 2017 bis zum 26. Juli 2017 bei Randstad, einem großen Personaldienstleister beschäftigt war. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag BAP/DGB inkl. der abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung.