Buchung von Minusstunden auf Arbeitszeitkonto während einer Überlassung möglich
Noch immer ist umstritten, ob der Arbeitgeber durch eine einseitige Buchung von Minusstunden ins Arbeitszeitkonto gegen das Garantielohnprinzip verstößt. Dieses besagt, dass der Verleiher für Beschäftigung zu sorgen hat und fehlende Einsätze nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen dürfen, er also auch während verleihfreien Zeiten zu vergüten ist.