Aktuelles

„Equal-Pay-Klagen“ – eine Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) am 14.12.2010 (Az: 1 ABR 19/10) führte zu großer Verunsicherung unter den Personaldienstleistern und Anwendern des Tarifvertrags zwischen CGZP und dem Arbeitgeberverband AMP.

Mit einem guten Jahr Abstand zur wegweisenden Entscheidung des BAG lässt sich das Fazit ziehen, dass die weithin angekündigte Klagewelle von Leiharbeitnehmern, die nach dem Tarifvertrag der CGZP/AMP bezahlt wurden eingetreten ist. Anders als von den Klägern und den Gewerkschaften erhofft, wurden diese Verfahren allerdings keine Selbstläufer.

Den betroffenen Arbeitgebern standen und stehen vielmehr durchgreifende Argumente zur Verfügung und längst stellt die Aussetzung des Verfahrens, die anfänglich als scheinbar einzige Chance von den beklagten Unternehmen noch erkämpft werden musste, nur eine ungewollte Notlösung dar. Die Entwicklung in der Rechtsprechung der letzten Monate hat eine positive Wende für die Arbeitgeber genommen.

Weiterlesen