Neuer Tarifvertrag des GVP – vereint BAP- und iGZ-Tarifwerk
Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist der er da, der Einheitstarifvertrag des Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP), in dem BAP und iGZ seit 01.12.2023 verschmolzen sind.
Mit dem Tarifwerk GVP/DGB, bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen, ist die Vereinigung endgültig auch inhaltlich vollzogen.
Das neue DGB/GVP-Tarifwerk wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und die bisherigen BAP- sowie iGZ-Tarifverträge ersetzen. Bis 31.12.2025 behalten die BAP- und iGZ-Tarifverträge ihre Wirkung und sind einzuhalten, ab dem 01.01.2026 ist der GVP-Tarifvertrag anzuwenden.
Christiane Höppner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kommentare sind in diesem Beitrag geschlossen.