Rechtsgebiete

Arbeitnehmerüberlassung

Auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung stehen Ihnen langjährige Erfahrung und Expertenwissen in Theorie und Praxis zur Verfügung. Egal ob Begleitung im Erlaubnisverfahren, Gestaltung und Anpassung von Verträgen, die Beurteilung von Haftungsfragen oder die Umsetzung der AÜG-Reform, wir unterstützen Personaldienstleister und Entleiher gleichermaßen mit Beratung und Vertretung in allen Frage der Zeitarbeit.

Jede Partei des Drei-Seiten-Verhältnisses leitet aus den vertraglichen Beziehungen eigene Rechte und Pflichten ab. Entsprechend der unterschiedlichen Ziele und Anforderungen der Vertragsparteien, ergeben sich unterschiedliche Interessenlagen, die in Einklang zu bringen oder im Streitfall zu lösen sind. Die atypische Konstellation, der Erbringung der Arbeitsleistung im Betrieb eines Dritten führt zu spezifischen Problemstellungen z.B. hinsichtlich der Regulierung von Schäden, dem Ausfall der Arbeitskraft oder der Übernahme eines Arbeitnehmers. Die anwaltliche Beratung mit Spezialkenntnissen auf diesem Gebiet ist hier ratsam und von großer Bedeutung.

Die Kanzlei arbeitet für und mit dem Branchenportal Personalorder.de und einem führenden Softwareanbieter der Zeitarbeit zusammen und steht auch Ihnen in allen Belangen der Arbeitnehmerüberlassung zur Seite.

Wir arbeiten für und mit dem Branchenportal Personalorder.de und einem führenden Softwareanbieter der Zeitarbeit zusammen und stehen auch Ihnen in allen Belangen der Arbeitnehmerüberlassung zur Seite.

Arbeitsrecht

Von A wie Arbeitsvertrag über B wie Befristung bis Z wie Zeitarbeit, gern unterstützen und beraten wir Unternehmen und Einzelpersonen in jeder arbeitsrechtlichen Angelegenheit und vertreten Sie mit Fachwissen und Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Weitere Rechtsgebiete

Gern steht Ihnen die Kanzlei auch auf weiteren Rechtsgebieten des allgemeinen Zivilrechts mit Rat und Tat zur Seite. Forderungseinzug genauso wie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Abwehr unberechtigter Ansprüche gehörten zum Repertoire.

Vom Vertragsrecht umfasst sind Problemstellungen, die sich bei Abschluss eines Vertrags, bei Abwicklung der Leistungen oder bei seiner Beendigung ergeben. Jederzeit ist Ihnen die Kanzlei hierbei beratend und unterstützend behilflich.